Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Aufträge, die Dr. Ute Heeger – Digitalstrategin für Apotheken (im folgenden UH+) erteilt werden. Durch schriftliche sowie münd­liche Auftragserteilung erklärt sich der Kunde ausdrück­lich mit den AGBs einverstanden, welche auch auf der Homepage von Dr. Ute Heeger, www.uteheeger.com, jederzeit zugänglich sind.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    • Die Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von UH+ weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt UH+, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    • UH+ überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erfor­derlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutz­ungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen UH+ und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    • UH+ hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt UH+ zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

2. Vergütung

    • Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die UH+ für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für das Erstellen von Kostenvoran­schlä­gen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
    • Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines Angebotes, sofern keine andere Verein­barung getroffen wurde. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetz­lichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziffer 1.2) abgegolten.
    • Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
    • Werden die Texte und Konzepte erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist UH+ berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglichen Nutzung zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch von UH+ bleibt hiervon unberührt.
  • Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. UH+ ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

3. Sonderleistungen, Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten

    • Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend des vereinbarten Stunden­honorars gesondert berechnet.
    • UH+ ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ver­pflichtet sich, UH+ eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
    • Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von UH+ abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, UH+ im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    • Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unter­nehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

4. Eigentumsvorbehalt, Versendung der Arbeiten

    • An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Urheber- oder Eigentumsrechte übertragen.
    • Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

    • Vor Ausführung der Vervielfältigung sind UH+ Korrekturmuster vorzulegen.
    • Die Produktionsüberwachung durch UH+ erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
    • Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber UH+ 10 einwand­freie Muster unentgeltlich. UH+ ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. 

6. Haftung von Dr. Ute Heeger – Digitalstrategin für Apotheken

    • UH+ haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    • UH+ verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet UH+ für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • Sofern UH+ notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von UH+. UH+ haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die UH+ auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
    • UH+ lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
    • UH+ übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.
    • Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Werkes schriftlich bei UH+ geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von UH+ oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von UH+ oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für dieses Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. 

7. Gestaltungsfreiheit, Vorlagen und Datensicherung

    • Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. UH+ behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
    • Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann UH+ eine angemessene Erhöhung der Vergütung ver­langen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann UH+ auch Schadensersatz­an­sprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugs­schadens bleibt davon unberührt.
    • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an UH+ übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber UH+ von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. 

8. Schlussbestimmungen

    • Erfüllungsort ist Heidelberg.
    • Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 21.10.2021

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