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Dr. Ute Heeger

Ich helfe Vor-Ort-Apotheken dabei, online sichtbarer zu werden und eine echte Verbindung zu ihren Kunden in der digitalen Welt aufzubauen. Und die beginnt mit einer individuellen Webseite.
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Digitale Barrierefreiheit für Apotheken: Was ab Juni 2025 wirklich zählt

Was Sie erwartet

Die Digitalisierung hat Apotheken längst verändert: Rezept-Upload, Terminbuchung, Vorbestell-Apps, Onlineshops oder pharmazeutische Beratung per Video – vieles läuft heute digital. Doch für rund 20 % der Menschen in Deutschland bleiben diese Angebote oft unerreichbar. Der Grund: Webseiten, Apps und digitale Prozesse sind häufig nicht barrierefrei gestaltet.

Ab dem 28. Juni 2025 wird das anders. Dann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und macht die digitale Barrierefreiheit zur Pflicht. Für Apotheken heißt das: Die eigene Website, Apps und digitale Services müssen so gestaltet sein, dass sie auch Menschen mit Einschränkungen selbstständig nutzen können.

Doch was bedeutet das konkret? Und wie gelingt der Umstieg auf eine barrierefreie Website für Apotheken ohne kompletten Neustart?

Was steckt hinter dem BFSG – und warum betrifft es gerade Apotheken?

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – also zugänglich für alle, unabhängig von Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.

Für Apotheken betrifft das vor allem:

  • die Website (z. B. Bestellformulare, Terminbuchung)
  • Apps (sofern vorhanden)
  • digitale Verkaufsstellen (z. B. Abholautomaten)
  • digitale Kommunikation (z. B. Newsletter, Formulare, PDFs)

Der größte Fehler ist die Resignation. Der zweitgrößte Fehler, Halbherzigkeit. Im Umkehrschluss sind die größten Erfolgsfaktoren Spaß, Kreativität und Geduld. Auch wenn die Besetzung einer Stelle aussichtslos zu sein scheint – wie auf dem Wohnungsmarkt ist auch auf dem Personalmarkt immer Bewegung.

Die Basis dafür: die internationalen Anforderungen der WCAG 2.1 AA.

Was droht bei Verstößen – und was bringt die Umsetzung?

Wer die Anforderungen ab Juni 2025 ignoriert, riskiert:

  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro
  • Abmahnungen durch Wettbewerber
  • Vertrauensverlust bei Kunden, die digitale Selbstbestimmung erwarten

Doch es gibt auch eine positive Seite: Eine barrierefreie Website für Apotheken ist ein echtes Qualitätsmerkmal – gerade im Gesundheitsbereich. Sie ist mobilfreundlicher, nutzerorientierter und wird oft auch bei Google besser gefunden (SEO-Vorteile). Menschen mit Einschränkungen sind zudem eine oft unterschätzte Zielgruppe.

Warum kostenlose Barrierefreiheits-Tools nicht reichen

Nun könnte man denken „Ich prüfe meine Website einfach mal mit einem kostenlosen Tool – dann sehe ich ja, ob ich barrierefrei bin.“

Was im ersten Moment ganz vernünftig, greift leider zu kurz.

Kostenlose Tools wie WAVE, axe oder Google Lighthouse erkennen nur etwa 30 % der tatsächlichen Barrieren. Sie prüfen keine verständliche Sprache, keine sinnvollen Alt-Texte und testen nicht die reale Nutzung mit Screenreader oder Tastatur.

Fazit: Kostenlose Tools sind ein Anfang, um offensichtliche Fehler (z. B. Farbkontraste oder fehlende Labels) zu finden. Aber sie geben keine rechtlich belastbare Einschätzung und lassen inhaltliche, gestalterische und praktische Aspekte der Barrierefreiheit außen vor.

Für echte Rechtssicherheit und eine wirklich barrierefreie Apotheke-Website braucht es einen professionellen Website-Audit Barrierefreiheit. Nur so erhalten Sie eine fundierte Analyse und konkrete Handlungsempfehlungen individuell für Ihre Apotheke.

Was jetzt zu tun ist – Ihr Fahrplan zur barrierefreien Apotheke

Deshalb empfehle ich: Starten Sie mit einem professionellen Website-Audit, das speziell auf Apotheken zugeschnitten ist.

Keine Panik: Sie müssen nicht alles neu machen. Aber Sie brauchen einen Plan. Der erste Schritt ist ein Website-Audit Barrierefreiheit. Dabei prüfen wir:

  • Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Ihre Apotheke?
  • Wie barrierefrei ist Ihre Website aktuell – technisch, visuell, redaktionell?
  • Wo gibt es konkrete Handlungsfelder?

Ohne diese Bestandsaufnahme lässt sich der Aufwand nicht seriös beziffern. Und nicht jede Maßnahme ist auf jeder Seite notwendig.

TIPP: Buchen Sie ein unverbindliches Gespräch und erfahren Sie, wie Sie Ihre Apotheke Website barrierefrei und zukunftssicher machen – bevor Barrieren zum Problem werden.

FAQ – Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch ohne Webshop?
Ja, das BFSG betrifft nicht nur Apotheken mit einem Onlineshop. Auch wenn Sie „nur“ digitale Services wie Terminbuchung, Rezept-Upload oder Kontaktformulare anbieten, müssen diese Angebote barrierefrei gestaltet sein. Das Gesetz nimmt alle digitalen Schnittstellen in den Blick, über die Kundnen mit Ihrer Apotheke in Kontakt treten – unabhängig davon, ob direkt verkauft wird oder nicht.

Muss ich die ganze Website neu machen?
Nein, in den meisten Fällen ist ein kompletter Relaunch nicht notwendig. Häufig lassen sich viele Barrieren durch gezielte Anpassungen beheben – etwa durch die Optimierung von Kontrasten, die Ergänzung von Alternativtexten für Bilder oder die Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit. Ein professioneller Website-Audit Barrierefreiheit zeigt Ihnen genau, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen wirklich sinnvoll und wirtschaftlich sind. Das spart Zeit, Geld und Nerven.

Was kostet ein Audit?
Die Kosten für ein Website-Audit Barrierefreiheit hängen vom Umfang und der Größe Ihrer Website ab. Für kleine bis mittlere Apotheken-Websites bewegen sich die Preise meist im überschaubaren Rahmen. In einem kostenfreien Erstgespräch stelle ich Ihnen gerne mein Angebot vor. Wichtig zu wissen: Ein Audit ist eine Investition in Rechtssicherheit und Kundenzufriedenheit – und hilft, teure Nachbesserungen oder Bußgelder zu vermeiden.

Kann ich die Umsetzung einfach schieben?
Das ist keine gute Idee. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft – ohne Übergangsfrist. Wer bis dahin nicht handelt, riskiert Bußgelder, Abmahnungen und einen Imageschaden. Außerdem unterschätzen viele, wie viel Zeit die Umsetzung tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Wer frühzeitig startet, kann die Maßnahmen in Ruhe planen, priorisieren und umsetzen – und ist pünktlich zum Stichtag auf der sicheren Seite.

Gibt es Fördermittel oder finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Barrierefreiheit?
Ja, in einigen Bundesländern und auf Bundesebene gibt es Förderprogramme, die kleine und mittlere Unternehmen – und damit auch Apotheken – bei der digitalen Transformation und Barrierefreiheit unterstützen. Dazu zählen zum Beispiel Programme wie „Digital Jetzt“ des BMWK oder regionale Digitalisierungszuschüsse. Es lohnt sich, bei der eigenen Apothekerkammer oder der örtlichen IHK gezielt nach aktuellen Fördermöglichkeiten zu fragen.

Wie lange dauert die Umsetzung einer barrierefreien Website für Apotheken?
Die Dauer hängt stark vom Umfang der bestehenden Website und dem Grad der notwendigen Anpassungen ab. Kleinere Optimierungen können innerhalb weniger Wochen erledigt werden, während umfangreichere Relaunches oder die Anpassung komplexer Funktionen mehrere Monate dauern können. Mit meinem professionellen Website-Audit Barrierefreiheit liefere ich Ihnen eine realistische Einschätzung des Zeitbedarfs.

Wer ist für die Barrierefreiheit der Apotheken-Website verantwortlich?
Verantwortlich ist der Betreiber der Website, also in der Regel die Apothekenleitung. Auch wenn die technische Umsetzung oft an Dienstleister wie mich ausgelagert wird, bleibt die rechtliche Verantwortung bei der Apotheke selbst. Es ist daher wichtig, alle Maßnahmen zu dokumentieren und die Barrierefreiheit regelmäßig zu überprüfen.

Müssen auch PDF-Dokumente und Newsletter barrierefrei sein?
Ja, das BFSG bezieht sich ausdrücklich auf alle digitalen Angebote, die öffentlich zugänglich sind. Dazu gehören auch herunterladbare PDF-Dokumente, Formulare und Newsletter. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Einschränkungen problemlos genutzt werden können – zum Beispiel durch korrekt strukturierte Überschriften, Alternativtexte für Bilder und eine klare Sprache.

Was passiert, wenn nach der Umsetzung trotzdem noch Barrieren entdeckt werden?
Das Gesetz verlangt, dass Apotheken einen Feedback-Mechanismus bereitstellen, über den Nutzern Barrieren melden können. Nach Eingang einer Meldung sind Sie verpflichtet, zeitnah zu reagieren und die gemeldeten Barrieren zu beseitigen. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess ist also Teil der gesetzlichen Vorgaben.

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